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Elektroinstallation Klaus Wieland GmbH
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Smart Home Förderungen
Eine intelligente Gebäude­steuerung leistet nicht nur einen erheb­lichen Beitrag für die Energie­effizienz, son­dern bietet auch Wohn-Kom­fort fürs Alter. Quelle: Theben

Förderung für Nachrüstung oder im Rahmen einer energetischen Sanierung

Bei allen Programmen gilt: Die Förder­mittel müssen vor Beginn der Maß­nahmen beantragt werden. Nicht förderfähig sind Mobiliar, End­geräte und Unter­haltungs­technik, wie Mobil­telefone, Tablet, PC, Fern­seher, Laut­sprecher etc. Darüber hinaus müssen die Arbeiten von einem Fach­unter­nehmen durchgeführt werden.

Smart Home Förderung im Rahmen eines altersgerechten Umbaus

Altersgerechtes Umbauen bedeutet die Reduzierung von Barrieren. Damit sind aber nicht nur Treppen oder Schwellen gemeint, sondern ebenso auch ein höherer Wohn­komfort, mehr Sicher­heit oder bessere Kommu­nikation nach außen.

Wenn Sie Ihr Zuhause nachträglich mit einem Smart Home System einrichten, können Sie bei der staat­lichen KfW-Bank das Förder­pro­gramm "Alters­gerecht Um­bauen" (Kredit 159) in Anspruch nehmen.

Das Öffnen und Schließen von Roll­laden, Vor­hängen, Markisen, Fenstern, der Haus­tür oder der Garage können im Alter Probleme berei­ten. Die Maß­nahmen zur Barriere­redu­zierung sind aber keines­wegs auf das Alter beschränkt, son­dern bedeuten in jedem Lebens­abschnitt einen Zugewinn an Kom­fort.

Zum Förderprogramm "Altersgerecht Umbauen", Kredit 159

Smart Home Förderung im Rahmen einer energetischen Sanierung

Durchdachte Smart Home Steuerungen, wie z.B. eine intelli­gente Licht- oder Heizungs­steuerung, sorgen auch für mehr Energie­effizienz. Aus diesem Grund ist der Staat daran interes­siert, dass solche Maß­nahmen umgesetzt werden und fördert diese im Programm "Bundes­förderung für effi­ziente Gebäude".

Bauen Sie Smart-Home-Systeme im Zuge einer energe­tischen Sanierung mit ein, können Sie die För­derun­gen der Bundes­förderung für effi­ziente Gebäude (BEG) beantragen:

Zum Förderprogramm "Bundes­förderung für effi­ziente Gebäude - Wohn­gebäude", Kredit 261

Möchten Sie sich individuell beraten lassen? Wir informieren Sie gerne.


Was wird gefördert?

Die KfW fördert Baumaß­nahmen an Haus und Woh­nung, mit denen Barrieren redu­ziert, der Wohn­komfort erhöht und der Ein­bruch­schutz verbessert wird.

  • Antriebssysteme für Türen, Rolläden oder Fenster
  • Steuerungs- und Regelungstechnik für Heizung und Beleuchtung
  • Modernisierung von Bedienelementen, z.B. große Lichtschalter
  • Gegensprechanlagen
  • Umbau zum Standard Alters­gerechtes Haus
  • Kauf einer barrierearm umgebauten Immobilie
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz
    • Nachrüstsysteme für Fenster und Türen
    • Einbruchmeldeanlagen
    • Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion

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